Die heutige Friedensbewegung, wie sie derzeit durch den Irak-Krieg wieder belebt wurde, richtet sich allein darauf, im Verhältnis zwischen den Staaten den allgemeinen Gewaltverzicht durchzusetzen. Doch bedeutet „Frieden“ – altdeutsch „fridu“, das heißt Zusammenleben in Schonung und Freude – sehr viel mehr, nämlich die Abwesenheit von Gewalt im Verhältnis von Personen, gesellschaftlichen Gruppen, Religionen und dann auch Staaten.
Ist er überhaupt erreichbar? Die Antwort hängt wesentlich davon ab, wie das Wesen des Menschen beurteilt wird. Ist er überwiegend böse, dann ist ein Gewalthaber nötig, der „Leviathan“ des Thomas Hobbes, der Ruhe und Sicherheit erzwingt. Wer mit Rousseau meint, der Mensch sei wesenhaft gut, dem widerstrebt das Hobbes’sche Gewaltmonopol, innerstaatlich wie international, weil ihm vorschwebt, Gewalt ganz überflüssig zu machen.
Liberale wiederum neigen dazu, im Menschen eine Doppelnatur zu erkennen, aus Gut und Böse gemischt. Sie sprechen ihm ein Maximum an gewaltfreier Selbstbestimmung zu, beharren aber darauf, dass die Rechtsordnung durch möglichst sparsam eingesetzte Gewalt gesichert werden muss. Nur der Staat ist zur Anwendung von solcher Gewalt legitimiert.
Wie aber kann international, bei einer Vielzahl von Staaten, der Friede gesichert werden? Schon Immanuel Kant sah in seiner Vision vom ewigen Frieden eine Weltrepublik als nötig an und, weil sie nicht erreichbar sein, zumindest einen Friedensbund der Staaten. Den können heute die Vereinten Nationen bilden. Freilich irrte Kant in einem Punkt: er nahm an, demokratische Republiken seinen zur Kriegsführung ungeeignet, weil das Volk ihr widerstreben werde. Dem ist leider nicht so. Darum bleibt eine die kleinen und großen Staaten übergreifende Weltregierung nötig. Der jüngst gegründete Internationale Strafgerichtshof mag ein erster Schritt auf dem langen Weg dorthin sein.
Barthold C. Witte


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