Zeitreise: Liberales Grundgesetz
Heuss prägt das Grundgesetz
In Bonn, in der Pädagogischen Akademie, kamen die „Väter des Grundgesetzes“ zur ersten, konstituierenden Sitzung zusammen. Jetzt schlug die große Stunde von Theodor Heuss. Wegen seiner umfassenden Kenntnis der deutschen Verfassungsgeschichte, seiner humanistischen Bildung und seiner Fähigkeit, vermittelnd einzugreifen, wurde er zu einer Gestalt von überparteilicher Ausstrahlung. Heuss konnte eine Vielzahl seiner Vorstellungen durchsetzen, so beim Namen des neuen Staates - „Ich würde bitten, in die Diskussion hereinzunehmen, dass wir uns heute einfach Bundesrepublik Deutschland nennen." - oder der Wahl von Schwarz-Rot-Gold, den Farben der deutschen Demokratiebewegung von 1848, als neue Bundesflagge.
Auch das Amt des Bundespräsidenten, welches Heuss später für zwei Wahlzeiten bekleiden sollte, wurde nach seinen Vorstellungen geprägt. Heuss erkannte die Symbolkraft eines solchen Amtes und erklärte: „Man muss den Mut haben, in das Strukturelle das Feste einzubauen.“ Dass der Bundespräsident von einer Bundesversammlung gewählt wird, geht direkt auf Heuss zurück. Aufgrund der Erfahrungen der Weimarer Republik sollte der Präsident nicht direkt vom Volk gewählt werden.
Für Heuss war die Weimarer Verfassung „am Versagen der Anständigkeit des deutschen politischen Menschen gestrandet“. Das Grundgesetz sollte die „wehrhafte Demokratie“ garantieren. Eine Selbstaufgabe der demokratischen Ordnung sollte nicht mehr möglich sein. Die Grundrechte wurden ins Zentrum des Grundgesetzes gestellt, sie können auch durch Verfassungsänderungen nicht aufgehoben werden.
Eine laizistische Ausrichtung des Grundgesetzes, also die strikte Trennung von Kirche und Staat, wurde ebenfalls von Heuss verfochten. Auf seinen Vorschlag hin wurde die Kirche als Institution im Grundgesetz folglich nicht erwähnt. Ein weiterer Gedanke - für die Zukunft des jungen Staatswesens und später bei der Wiedervereinigung Deutschlands von entscheidender Bedeutung - setzte sich ebenfalls durch: Heuss plädierte dafür, dass das Grundgesetz auch nach der angestrebten Wiedervereinigung weiter Bestand haben könne.
Heuss legte bei allen Überlegungen immer Wert darauf, dass das Grundgesetz in der Bevölkerung eine breite Akzeptanz findet. Vielfach machte er sich dafür stark, dass der Text in einer für die Allgemeinheit möglichst leicht verständlichen Sprache und nicht zu sehr von juristischem Vokabular geprägt wurde.
Seine Mittlerrolle zwischen oft weit auseinanderklaffenden Auffassungen von Union und SPD macht die Bedeutung und den Anteil von Heuss am Zustandekommen des Grundgesetzes erst begreiflich. Als tiefgründiger Denker und geistreich-witziger Gesprächspartner war der Schwabe prädestiniert für die Rolle des Mediators, der dabei auch eine neue politische Kultur ins Leben rufen konnte. So konnten die Liberalen in den wichtigen Entscheidungen oft den Ausschlag zugunsten einer freiheitlichen, demokratischen, bundesstaatlichen und toleranten Lösung der Probleme geben.
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In Bonn, in der Pädagogischen Akademie, kamen die „Väter des Grundgesetzes“ zur ersten, konstituierenden Sitzung zusammen. Jetzt schlug die große Stunde von Theodor Heuss. Wegen seiner umfassenden Kenntnis der deutschen Verfassungsgeschichte, seiner humanistischen Bildung und seiner Fähigkeit, vermittelnd einzugreifen, wurde er zu einer Gestalt von überparteilicher Ausstrahlung. Heuss konnte eine Vielzahl seiner Vorstellungen durchsetzen, so beim Namen des neuen Staates - „Ich würde bitten, in die Diskussion hereinzunehmen, dass wir uns heute einfach Bundesrepublik Deutschland nennen." - oder der Wahl von Schwarz-Rot-Gold, den Farben der deutschen Demokratiebewegung von 1848, als neue Bundesflagge.
Auch das Amt des Bundespräsidenten, welches Heuss später für zwei Wahlzeiten bekleiden sollte, wurde nach seinen Vorstellungen geprägt. Heuss erkannte die Symbolkraft eines solchen Amtes und erklärte: „Man muss den Mut haben, in das Strukturelle das Feste einzubauen.“ Dass der Bundespräsident von einer Bundesversammlung gewählt wird, geht direkt auf Heuss zurück. Aufgrund der Erfahrungen der Weimarer Republik sollte der Präsident nicht direkt vom Volk gewählt werden.
Für Heuss war die Weimarer Verfassung „am Versagen der Anständigkeit des deutschen politischen Menschen gestrandet“. Das Grundgesetz sollte die „wehrhafte Demokratie“ garantieren. Eine Selbstaufgabe der demokratischen Ordnung sollte nicht mehr möglich sein. Die Grundrechte wurden ins Zentrum des Grundgesetzes gestellt, sie können auch durch Verfassungsänderungen nicht aufgehoben werden.
Eine laizistische Ausrichtung des Grundgesetzes, also die strikte Trennung von Kirche und Staat, wurde ebenfalls von Heuss verfochten. Auf seinen Vorschlag hin wurde die Kirche als Institution im Grundgesetz folglich nicht erwähnt. Ein weiterer Gedanke - für die Zukunft des jungen Staatswesens und später bei der Wiedervereinigung Deutschlands von entscheidender Bedeutung - setzte sich ebenfalls durch: Heuss plädierte dafür, dass das Grundgesetz auch nach der angestrebten Wiedervereinigung weiter Bestand haben könne.
Heuss legte bei allen Überlegungen immer Wert darauf, dass das Grundgesetz in der Bevölkerung eine breite Akzeptanz findet. Vielfach machte er sich dafür stark, dass der Text in einer für die Allgemeinheit möglichst leicht verständlichen Sprache und nicht zu sehr von juristischem Vokabular geprägt wurde.
Seine Mittlerrolle zwischen oft weit auseinanderklaffenden Auffassungen von Union und SPD macht die Bedeutung und den Anteil von Heuss am Zustandekommen des Grundgesetzes erst begreiflich. Als tiefgründiger Denker und geistreich-witziger Gesprächspartner war der Schwabe prädestiniert für die Rolle des Mediators, der dabei auch eine neue politische Kultur ins Leben rufen konnte. So konnten die Liberalen in den wichtigen Entscheidungen oft den Ausschlag zugunsten einer freiheitlichen, demokratischen, bundesstaatlichen und toleranten Lösung der Probleme geben.
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