Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Liberale bereiten der Verfassung den Weg

Deutschland lag noch vielerorts in Trümmern. Durch die sowjetische Blockade Berlins begann eine neue Phase des Kalten Krieges. Damit schritt auch die politische Spaltung Deutschlands voran. Mit der Übergabe der so genannten "Frankfurter Dokumente" am 1. Juli 1948 leiteten die Westmächte die Gründung eines westdeutschen Staates und die Ausarbeitung des Grundgesetzes ein.

Das im Parlamentarischen Rat am 8. Mai 1949 beschlossene Grundgesetz trägt erkennbar eine liberale Handschrift. Die Liberalen hatten eine Schlüssel- und Mittlerrolle für den neuen Gesellschaftsvertrag. Insbesondere Theodor Heuss, der später zum ersten Bundespräsidenten gewählt wurde, und Thomas Dehler, später erster Justizminister in der Regierung Adenauer, sorgten dafür, dass im Grundgesetz viele liberale Vorstellungen verankert wurden.

Der liberale baden-württembergische Ministerpräsident Reinhold Maier äußerte die auf deutscher Seite weit verbreitete Befürchtung, dass die Ausarbeitung einer Verfassung zur Verfestigung der deutschen Teilung führen könnte. Daher wurde statt einer Nationalversammlung ein „Parlamentarischer Rat“ einberufen und statt einer Verfassung ein Grundgesetz erarbeitet. Denn nur ein Provisorium sollte es werden – die wirkliche Verfassung sollte die Verfassung des gesamten deutschen Volkes sein.

Deutschland in Trümmern
Deutschland in Trümmern
Schon unmittelbar nach Kriegsende hatten sich die Parteien mit der anstehenden Verfassungsfrage beschäftigt. So forderten die baden-württembergischen Liberalen 1946: „Die neue Verfassung muß ein Bollwerk werden gegen neue Tyrannei und neues Elend. Ein Fanal der Freiheit und Gerechtigkeit und eines neuen Glaubens wollen wir mit ihr aufrichten im Süden … wegweisend und verheißend für alle Zonen.“ (Wahlaufruf 14. Juni 1946)


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