Max Becker
(1888-1960), Jurist (Dr.jur.) und Politiker
Der als Enkel eines Abgeordneten der Frankfurter Paulskirche in Kassel geborene Becker ließ sich nach dem Studium der Rechtswissenschaften 1912 in Hersfeld als Rechtsanwalt nieder, wo er bereits in der jungliberalen Bewegung aktiv war.
Nach ersten kommunalpolitischen Betätigungen schloss er sich nach dem Zweiten Weltkrieg der FDP an, für die er 1946 in den Hessischen Landtag einzog. Als Vorsitzender des Wahlrechtsausschusses gehörte er dem Parlamentarischen Rat (1948/49) an und wurde 1949 in den Deutschen Bundestag gewählt. Ferner bestimmte ihn die FDP 1950 zu einem ihrer Delegierten beim Europarat in Straßburg.
1956 wurde er zum 4. Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages gewählt. Dieses Amt wurde ihm auch nach der Bundestagswahl 1957 wieder übertragen. Zudem wurde Becker zum hessischen FDP-Landesvorsitzenden gewählt.
Becker bekleidete von Januar bis November 1957 das Amt des Vorsitzenden der FDP-Bundestagsfraktion, zog sich aber des öfteren das Missfallen der CDU-Fraktion sowie von Bundeskanzler Adenauer zu. Er starb 1960 in Heidelberg und erhielt in Bad Hersfeld ein Staatsbegräbnis.
- Bundestagsrede zur Saarfrage (1955)
Nach ersten kommunalpolitischen Betätigungen schloss er sich nach dem Zweiten Weltkrieg der FDP an, für die er 1946 in den Hessischen Landtag einzog. Als Vorsitzender des Wahlrechtsausschusses gehörte er dem Parlamentarischen Rat (1948/49) an und wurde 1949 in den Deutschen Bundestag gewählt. Ferner bestimmte ihn die FDP 1950 zu einem ihrer Delegierten beim Europarat in Straßburg.
1956 wurde er zum 4. Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages gewählt. Dieses Amt wurde ihm auch nach der Bundestagswahl 1957 wieder übertragen. Zudem wurde Becker zum hessischen FDP-Landesvorsitzenden gewählt.
Becker bekleidete von Januar bis November 1957 das Amt des Vorsitzenden der FDP-Bundestagsfraktion, zog sich aber des öfteren das Missfallen der CDU-Fraktion sowie von Bundeskanzler Adenauer zu. Er starb 1960 in Heidelberg und erhielt in Bad Hersfeld ein Staatsbegräbnis.



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